Konzeption

Methodische Grundhaltung

quergedacht arbeitet angelehnt an systemische Ansätze in einem multi-disziplinärem Team mit unterschiedlichen fachlichen Perspektiven. Wir verstehen unseren Auftrag als Verselbstständigung von Familien in unterschiedlichsten Lebenslagen in einem zeitlich klar gesteckten Rahmen. Am Ende dieses Zeitrahmens steht der Bericht über unsere Arbeit, welcher nach klaren Vorgaben präzise verfasst wird. Anhand von beobachtbarem und beschreibbarem Verhalten werden nachvollziehbar fachlich fundierte Schlüsse ohne Spekulationen gezogen, damit unsere Berichte im Zweifelsfall auch vor dem Familiengericht standhalten. Die Objektivität der quergedacht-Berater wird durch Fall- und Teamsupervisionen gewährleistet.
Da seitens der Familien häufig großes Misstrauen und Skepsis gegenüber dem Jugendamt und den von ihm beauftragten Trägern besteht, werden zu Beginn der Hilfe die Familien über den genauen Auftrag, dessen Bedeutung und das Neutralitätsprinzip des Trägers aufgeklärt, um auf dieser Grundlage eine tragfähige Arbeitsbeziehung aufzubauen. Die Kommunikation zwischen quergedacht und unseren Klienten sowie unseren Auftraggebern ist zu jeder Zeit transparent und offen.
In unserer täglichen Arbeit mit den Familien, die wir beraten, verwenden wir eine Vielzahl fundierter Methoden, z.B. Bindungsdiagnostik, Genogramme, standardisierte Fragebögen, Interaktionsbeobachtungen u.v.m.

Grundsätze der Qualität

Der Arbeit von quergedacht liegen verschiedene Prinzipien zu Grunde, welche die Dimensionen der Qualität unserer Arbeit abbilden und über konkrete Ziele objektivierbar sind. Zu diesen Grundsätzen der Qualität zählt die

  • Wirkungsorientierung. Dies bedeutet, dass unsere Hilfen Familien unterstützen sollen, ihre Ziele zu erreichen.
  • Partizipation beinhaltet für uns, die Perspektiven unserer Klienten, insbesondere der Kinder und Jugendlichen, mehr in die Hilfeplanung einzubeziehen.
  • Ressourcenorientierte Methodenvielfalt umfasst, dass vorhandene Ressourcen für die Klienten anhand einer Vielfalt an Methoden sichtbar gemacht werden.
  • Verbindliche Prozessabläufe als Grundsatz der Qualität bezeichnet für uns, dass vereinbarte Zeitabläufe eingehalten werden, während die
  • Verlässlichkeit der Arbeitsbeziehung beinhaltet, dass eine offene, vertrauensvolle und somit tragfähige Beziehung zwischen den Beratern und den Klienten besteht.
  • Im Rahmen der Interkulturellen Kompetenz verpflichten wir uns, die Lebenslagen von Familien mit Migrationshintergrund zu berücksichtigen, die Diversität von Erziehungsvorstellungen zu respektieren und uns in interkultureller Kompetenz fortzubilden. Zudem bieten wir grundsätzlich an, bei Bedarf und nach Möglichkeiten Beratungsprozesse auch in Fremdsprachen durchzuführen.

Schutzauftrag nach §8a SGB VIII

Es ist die allgemeine Aufgabe der Kinder- und Jugendhilfe, junge Menschen davor zu bewahren, dass sie in ihrer Entwicklung durch den Missbrauch elterlicher Rechte oder eine Vernachlässigung Schaden erleiden. Gemäß §8a SGB VIII obliegt das staatliche Wächteramt dem Jugendamt. Freie Träger unterstützen es dabei, indem sie Hilfen anbieten und durchführen, um Kindeswohlgefährdungen abzuwenden. Da eine konstruktive Zusammenarbeit im Sinne des kooperativen Kinderschutzes nur durch einen offenen Dialog und klare Absprachen getroffen werden kann, schließt quergedacht mit den öffentlichen Trägern, mit denen eine Zusammenarbeit besteht, eine Vereinbarung zur Sicherstellung des Schutzauftrages. Auch darüber hinaus fühlt sich quergedacht verpflichtet, das Team regelmäßig diesbezüglich zu schulen und strebt an, zeitnah alle Mitarbeiter des Leitungsteams zur Kinderschutzfachkraft fortzubilden.

Qualitätssicherung und -Entwicklung

quergedacht führt fortlaufend Maßnahmen durch, um die Qualität unserer Arbeit zu sichern und zu verbessern. Zum trägerinternen Qualitätsmanagement gehört eine konsequente Dokumentation der Beratungsprozesse und Hilfeverläufe. Es umfasst auch eine Evaluation der Fälle innerhalb des Trägers durch Teamsitzungen, Fallsupervisionen durch eine externe Fachkraft und Fallbesprechungen mit den Fallkoordinatoren anhand eines standardisierten Protokolls. Darüber hinaus zählen das Beschwerdemanagement für die Klienten sowie wohlüberlegte Personalentscheidung anhand klarer Kriterien zu den Facetten unseres Qualitätsmanagements.
Bezüglich unserer Personalstruktur und –entwicklung haben wir hohe Ansprüche an uns und unsere Mitarbeiter. Aus unserer Sicht handelt es sich bei der Kinder- und Jugendhilfe um ein anspruchsvolles Tätigkeitsfeld, welches ein gefestigtes Wesen und eine fundierte Ausbildung voraussetzen. Wir erwarten daher von unseren Mitarbeitern eine hohe personelle und fachliche Kompetenz. Im Gegenzug bieten wir eine ausführliche Einarbeitung, regelmäßige interne Schulungen, Teilnahme an Teamsitzungen und Supervisionen, Teambuilding und eine offene Gesprächskultur, in welcher auch konstruktive Kritik und Anregungen willkommen sind.
Zur fortwährenden Sicherung der Qualität arbeitet quergedacht eng mit dem Landesjugendamt, den örtlichen Jugendämtern und anderen Leistungsträgern zusammen. Erforderliche Dialoge zwischen quergedacht, dem örtlichen Jugendamt sowie dem zuständigen Landesjugendamt bezüglich der Einschätzung und Bewertung der Merkmale, Indikatoren und Wirkungen der Qualität werden offen und vertrauensvoll im Sinne von Gegenseitigkeit und Kooperation geführt. Fallspezifisch kooperiert quergedacht auch mit anderen öffentlichen Einrichtungen, Institutionen und Fachkräften. Zur Förderung der Zusammenarbeit ist quergedacht bereit, mit Leistungsträgern eine Qualitätsentwicklungsvereinbarung abzuschließen und ebenso auch Kooperationsvereinbarungen mit anderen Institutionen im Kontext der Kinder- und Jugendhilfe abzuschließen.

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