Umgangs­begleitung

Abstract

Unter Berücksichtigung des Kindeswohls, gibt quergedacht Kindern, als auch den umgangsberechtigten Erwachsenen die Möglichkeit, eine konstante und stabile Beziehung aufzubauen. Unser Drei-Phasen-Model bietet den Klienten den fachlichen Rahmen und die notwendige Sicherheit, um perspektivisch unbegleitete Umgänge möglich zu machen.

Finanzielle und rechtliche Grundlagen

Eltern als auch andere Umgangsberechtigte haben nach § 18 SGB VIII den Anspruch auf Beratung und Unterstützung, durch das örtliche Jugendamt, bei der Ausübung der Personensorge und des Umgangsrecht. Die Finanzierung erfolgt gemäß §§ 27 SGB VIII und richtet sich nach der mit dem fallführenden Jugendamt getroffenen Leistungsvereinbarung und damit verbundenen Fachleistungsstunde. Eine zeitliche Begrenzung der Beauftragung wird gemeinsam vom Jugendamt und dem Träger quergedacht individuell und auf die Bedürfnisse der Familie abgestimmt empfohlen. In Risikofällen besteht der Träger auf das Vier-Augen-Prinzip, um die Sicherheit als auch Glaubwürdigkeit aller zu wahren.

Zielgruppen

Diverse Hintergründe der einzelnen Familiensysteme können eine Umgangsbegleitung erfordern. Im Vordergrund dabei steht für quergedacht immer das Wohl als auch der konstante Wille des Kindes. Handelt es sich um ein dem Jugendamt unbekanntes Familiensystem, wird, wie auch in hochstrittigen Fällen, zunächst ein Umgangsclearing empfohlen.

Ziele

quergedacht bietet den Kindern, räumlich als auch persönlich, einen Schutzraum während der Kontakte, sodass diese angstfrei erlebt werden können. Der Beziehungsaufbau zwischen Berater und Kind hat einen hohen Stellenwert. Er soll dem Kind einen emotionalen Schutzraum bieten und damit die Rahmenbedingungen für einen unbeschwerten Umgangskontakt darstellen. Denn oberstes Ziel ist der positive Aufbau der Eltern-Kind-Beziehung. Die Kinder sollen den Umgangsberechtigten regelmäßig und angemessen in seiner Familienfunktion erleben und Freude an den Kontakten entwickeln. Bindungsorientierte und an der Emotionalität des Kindes gestützte Umgangsanbahnungen sollen eine positive Grundlage für den weiteren Beziehungsaufbau auch außerhalb der häuslichen Gemeinschaft bestärken.
Die Perspektive auf unbegleitete Umgänge wird zudem durch die Stärkung der Elternkompetenz verfolgt.

Hilfe-/Auftragsplanung

Ein mit dem Jugendamt, der Familie und dem Träger erstellter Hilfeplan stellt die Grundlage für die Umgangsbegleitung dar. Konkrete Fragestellungen können somit besprochen und in den Fokus des Arbeitsauftrages gesetzt werden. Die Berater betrachten mit einer systemischen Grundhaltung das gesamte Familiensystem und beziehen auch den sorgenden Elternteil des Kindes in die Arbeit mit ein. Bereits bestehende Umgangskontakte können zudem beobachtet und im Hinblick auf das Kindeswohl eingeschätzt werden.

Angebotsstruktur

Die Begleitung von Umgangskontakten wird von quergedacht in drei Phasen gegliedert:

1. Phase: Beziehungsaufbau zum Berater
Je nach Alter und Entwicklungsstand des Kindes wird zunächst Zeit benötigt, um eine Vertrauensbasis zum Kind aufzubauen. Das Kind soll sich während der geplanten Umgangskontakte sicher fühlen und wissen, dass auf seine Bedürfnisse reagiert wird. Während dieser Kontaktanbahnung werden zudem die Wünsche bezüglich der Umgangskontakte des Kindes eruiert. Auch zu der Umgangsberechtigten Person wird zunächst in Einzelgesprächen eine vertrauensvolle Arbeitsbeziehung aufgebaut. Die Berater erfragen den bisherigen Verlauf der Kontakte und bringen die Wünsche des Umgangsberechtigten im Rahmen der Umsetzbarkeit in einer Verlaufsplanung zusammen. Ein wesentlicher Baustein stellt zudem die Psychoedukation der Umgangsberechtigten bezüglich der Umgangskontakten dar, um die Sicht und emotionale Belastung des Kindes zu vermitteln. Auch Gespräche mit dem sorgenden Elternteil sind zu diesem Thema vorgesehen, um das Kind auch im häuslichen Umfeld, bezüglich der Umgangskontakte, zu stärken. Umgangskontakte werden während der gesamten Maßnahme mit den Beraterinnen vor- und nachbesprochen. Dies kann je nach Bedarf telefonisch oder in face-to-face-Kontakten erfolgen.

2. Phase: Umgangskontakte
Die ersten Kontakte dienen zunächst der Kontaktanbahnung und Gewöhnung an die ungewohnte Situation. Die Berater geben, wenn notwendig, lediglich kleine Impulse und behalten die Bedürfnisse und die Sicherheit aller im Blick. Der Beziehungsaufbau steht hierbei primär im Vordergrund.

3. Phase: Stärken der erzieherischen Kompetenzen
Beobachten die Berater einen gelungenen Beziehungsaufbau und schätzen die Beziehung als konstant und stabil ein, werden die Einzelgespräche mit den Umgangsberechtigten genutzt, um erzieherische Kompetenzen zu erweitern. Diese werden dann, mit notwendiger Unterstützung, in den Umgangskontakten umgesetzt. Die langfristige Perspektive auf unbegleitete Kontakte soll somit gestärkt werden. Diese Phase kann zudem für gemeinsame Elterngespräche genutzt werden, um auf Elternebene gemeinsam über Sorgen, Befürchtungen, Wünsche etc. zu sprechen und gegebenenfalls gemeinsame Absprachen zu entwickeln, um perspektivisch unbegleitete Umgangskontakte zu ermöglichen.

Stand: 01.01.2021

Photo by Daiga Ellaby on Unsplash