Knackpunkt

Abstract

Jugendkriminalität ist seit vielen Jahren in Deutschland in aller Munde (Spiess, 2012). Dass Jugendliche in der Pubertät straffällig werden, ist empirisch gesehen ein weit verbreitetes wie vorübergehendes Phänomen. Statistisch ist davon auszugehen, dass fast jeder Jugendliche im Verlauf seiner Entwicklung einmal eine Straftat begeht. Bei Mädchen geschieht dies meist früher als bei Jungen, und für die Mehrheit der Jugendlichen endet die kriminelle Karriere spätestens mit dem Austritt aus der Pubertät (Feltes & Putzke, 2004; Miesner, 2012). Für Jugendliche, die wiederholt auffällig werden, sieht das Jugendgerichtsgesetz (JGG) zahlreiche Maßnahmen verschiedener Eskalationsstufen vor. Eine dieser Maßnahmen ist die richterliche Anordnung, dass der Jugendliche Hilfen zur Erziehung in Form einer Erziehungsbeistandschaft annehmen muss (§12(1) JGG) oder sich der Betreuung und Aufsicht einer bestimmten Person unterstellen muss (§10(5) JGG, Betreuungsweisung/Betreuungshelfer). Beides gehört zu den sogenannten Erziehungsmaßregeln. quergedacht bietet für diese Fälle eine besonders konzipierte Form seiner Erziehungsbeistandschaft an, welcher die besondere Ausgangslage berücksichtigt. Die Maßnahme ist mehr als Intervention ausgerichtet und bezieht (kriminal-)psychologisches Wissen zu Jugendkriminalität sowohl in der Zielsetzung wie auch in der Beratungsphase mit ein. Der (multi-)systemische Blick sowie die enge Vernetzung mit involvierten Behörden ergänzen das Konzept.

Finanzielle und rechtliche Grundlagen

Die rechtliche Grundlage findet sich im § 10 Abs. 5 beziehungsweise im § 12 Abs. 1 JGG, während die Finanzierung nach § 30 SGB VIII erfolgt. Dauer und Umfang der Maßnahme werden vom Jugendamt und dem Träger fallbezogen und unter Berücksichtigung der gerichtlichen Auflagen besprochen und festgelegt. quergedacht empfiehlt, stets zwei Berater in der Maßnahme einzusetzen. Dies dient zum einen der Gewährleistung des Vier-Augen-Prinzips und der Objektivität, zum anderen auch potentiell der Sicherheit der Fachkräfte. Mindestens einer der Berater sollte dasselbe Geschlecht wie der Jugendliche haben, da dies förderlich für den Beziehungsaufbau und die Ansprache des Klienten ist.

Zielgruppen

Die Hilfe richtet sich an alle Jugendlichen, denen vom Jugendrichter auferlegt wurde, eine Erziehungsbeistandschaft anzunehmen und mit den beauftragten Fachkräften zusammenzuarbeiten; oder die einem Betreuungshelfer unterstellt wurden.

Ziele

Ansprechpartner zu sein muss für eine zielführende und konstruktive Zusammenarbeit das allererste Ziel sein. Zudem behalten die Fachkräfte im Blick, dass ein Gelingen der Maßnahme die Anordnung von Zuchtmitteln wie z.B. Jugendarrest abwenden kann.

Die Fachkräfte nehmen sich vor, begünstigende Faktoren für das kriminelle Verhalten des Jugendlichen zu eruieren und gemeinsam mit diesem daran zu arbeiten, deren Einfluss zu minimieren. Dafür richten sie auch den Blick auf das System des Jugendlichen (Familie, Freunde, Peers, Schule etc.).

Hilfe-/Auftragsplanung

Nach der Übernahme des Falls durch quergedacht startet der Fall mit einem HPG, bei dem neben den Fachkräften des Jugendamts und des Trägers der Jugendliche und die Personensorgeberechtigten anwesend sind. Die Aufgabe der quergedacht-Fachkräfte wird erörtert und die festgelegten Ziele und Auflagen erneut deutlich gemacht. Die Berater nehmen dann unmittelbar danach die Arbeit auf und bemühen sich um den Aufbau einer tragfähigen Arbeitsbeziehung. Wie oft sich die Berater wöchentlich mit dem Jugendlichen treffen, hängt vom Stundenumfang der Beauftragung und den gerichtlichen Auflagen ab.

Nach einer Assessment-Phase von zwei bis drei Monaten, je nach Sachlage, verschriftlichen die Fachkräfte eine begründete Einschätzung,

Angebotsstruktur

Es handelt sich bei Knackpunkt um ein hochspezifisches Angebot, das sehr individuell auf den Klienten zugeschnitten wird. Pauschale Aussagen über die genaue Struktur der Maßnahme sind daher nur schwer möglich. Fest steht jedoch, dass die Kontakte zwischen dem Jugendlichen und dem Beraterteam, unter Einbezug seines Umfelds, der zentrale Bestandteil der Hilfe sind. Die Berater orientieren sich an einem multisystemischen Ansatz, angelehnt an die Multisystemische Therapie (MST), die in anderen Ländern bereits erfolgreich in der Arbeit mit dissozialen und delinquenten Jugendlichen eingesetzt wird und diesbezüglich empirisch evaluiert ist (Henggeler & Schoenwald, 2012). Der Ansatz bezieht neben der Familie auch die Schule und Peers ein, um eine prosoziale Entwicklung der betroffenen Kinder und Jugendlichen zu erreichen. Anfänglich wird eine ausführliche Anamnese der Stärken und Schwächen in allen relevanten Systemen (Individuum, Familie, Schule/Arbeit, Peers, Umfeld) durchgeführt. Mit dem Jugendlichen erarbeiten die Fachkräfte unter Zuhilfenahme systemischer Fragetechniken Ziele und erstellen mit ihm einen Veränderungsfokus, weg von einer Problemorientierung. Eskalationsschleifen zwischen dem Jugendlichen und seinen Eltern oder anderen externen Personen werden mit dem Jugendlichen gemeinsam analysiert, Veränderungsmöglichkeiten herausgearbeitet und aktiv ins Handeln umgesetzt. Nach Möglichkeit werden die Eltern in den Beratungsprozess mit einbezogen. Gewaltbereiten Jugendlichen / Kindern haben diese oft kaum etwas entgegen zu setzen, weil sie z.B. selbst traumatische Erfahrungen mit Gewalt gemacht haben. Eltern reagieren oft hilflos, erstarren, fühlen sich ohnmächtig oder unangemessen emotional. Die Fachkräfte werden mit den Eltern konkrete und neue Verhaltensweisen erarbeiten und einüben. Dazu gehören unter anderem:

  • einen Ausstieg aus der Eskalationsschleife finden,
  • Elterliche Präsenz zeigen,
  • Gelassenheit aber keine Gleichgültigkeit entwickeln,
  • ein eigenes Hilfsnetzwerk zu mobilisieren,
  • sowie durch Beziehungsarbeit, mit dem Jugendlichen in Beziehung zu bleiben. Gegenseitiger Respekt sollte für die Familie wieder das Ziel sein.

Während der Maßnahme arbeiten die Fachkräfte mit Behörden und Institutionen wie Jugendgerichtshilfe, Bewährungshilfe, Polizei, Staatsanwaltschaft, Gericht und Schule zusammen und tauschen sich mit ihnen aus.

Literatur

  • Feltes, T., & Putzke, H.. (2004). Kriminologische Betrachtungen zur Jugendkriminalität. Kriminalistik, 58, 529-532.
  • Henggeler, S. und Schoenwald, S. (2012). Multisystemische Therapie bei dissozialem Verhalten von Kindern und Jugendlichen. Berlin: Springer.
  • Miesner, C. (2012). Jugendkriminalität – Tatsachen und öffentliche Wahrnehmung. Verfügbar unter https://www.bpb.de/politik/innenpolitik/innere-sicherheit/77562/jugendkriminalitaet Zugegriffen: 22.11.2020
  • Spiess, G. (2012). Jugendkriminalität in Deutschland - zwischen Fakten und Dramatisierung. Kriminalstatistische und kriminologische Befunde. Universität Konstanz, Konstanz.

Stand: 01.01.2021

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